![]() |
Im Verband der Köche Deutschlands, Frankfurt/Main |
![]() |
Der Verein führt den Namen: Verein der Köche Trier e.V. Er hat seinen Sitz in Trier und wird in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht ingetragen. Die Vereinigung ist Zweigverein des Verbandes der Köche Deutschlands e.V. Frankfurt am Main.
§ 2
Zweck und
Ziel
§ 3
Mitgliedschaft
§ 4 Aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder
1. aktives Mitglied kann jeder
Koch/Köchin,
Küchenkonditor und Küchenmetzger werden, der im Besitz der
bürgerlichen
Ehrenrechte ist.
2. Ehrenmitglieder werden von der
Hauptversammlung
ernannt, in besonders gelagerten Fällen ausnahmsweise durch
einstimmigen
Beschluß des Vorstandes, wenn sie nach mindestens 5 jähriger
Vereinszugehörigkeit sich besondere Verdienste um den Verein bzw.
den Verband erworben haben.
3. Die aktiven Mitglieder und die
Ehrenmitglieder
nehmen an allen Vereinseinrichtungen nach
Maßgabe der Satzung teil. Sie haben
Rechte und Pflichten.
Auszubildende, die ihre Probezeit vollendet
haben und hierüber eine Bescheinigung ihres Ausbilders erbringen,
können als Auszubildende- Mitglieder aufgenommen werden. Sie sind
für ein Amt innerhalb der Jugendgruppe wählbar. Nach
bestandener
Gesellenprüfung erwerben die
Auszubildende- Mitglieder ohne Weiteres die
aktive Mitgliedschaft.
§ 6 Inaktive Mitglieder / Firmenmitgliedschaften
Als inaktives Mitglied können
Personen,
Firmen oder Körperschaften aufgenommen werden. Mitglieder die dem
§ 6 dieser Satzung zugeordnet werden, sind nicht stimmberechtigt
und
nicht in den Vorstand wählbar.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes
entscheidet
der Vorstand. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an die Adresse des
Vereines
oder über die Internetseite www.koeche-trier.de
einzureichen.
Die Hauptversammlung entscheidet jeweils, in welcher Höhe die Beiträge für die Mitglieder erhoben werden sollen. Ausbildungs- Mitglieder, Ehrenmitglieder und Rentner sind auf jeden Fall beitragsfrei. Die Beiträge sind einmal jährlich per Banküberweisung zu entrichten. Zahlungstermin ist der erste März.
§ 9
Beendigung
der
Mitgliedschaft
§ 10 Organe des Köchevereins
Der Vorsitzende hat zur Hauptversammelung
die Möglichkeit, bis auf die in Punkt 1-6 genannten Mitglieder,
zusätzliche
Funktionsträger des Vorstandes einzureichen, die dann in der
Generalversammlung
von den Mitgliedern vorgeschlagen und gewählt werden. Der Verein
wird
gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und
seinen
Stellvertreter gemeinsam vertreten.
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung
gewählt. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch Stimmzettel oder
Handzeichen.
Geheime Wahl ist durch Stimmzettel erforderlich, wenn Widerspruch gegen
die Wahl durch Handzeichen erhoben wird. Gewählt ist, wer mehr als
die Hälfte der
abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich
keine Mehrheit, so erfolgt Stichwahl. Führt die Stichwahl zu
keiner
Stimmenmehrheit, so entscheidet das vom Versammlungsleiter zuziehende
Los.
Unbeschriebene Stimmzettel sind ungültig. Stimmzettel aus denen
der
Wille des Stimmberechtigten
nicht klar hervorgeht sind ebenfalls
ungültig.
Zur alle zwei Jahre stattfindenden
Hauptversammlung
sind alle Mitglieder mindestens 10 Tage vorher schriftlich einzuladen.
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die mit der Zahlung ihrer
Beiträge
dem Verein gegenüber nicht im Rückstand sind. Die
Hauptversammlung
ist beschlussfähig, wenn
mindestens 1/4 aller Stimmen vertreten sind.
Ist die Hauptversammlung nicht beschlussfähig, so muss sie nochmals für einen späteren Zeitpunkt einberufen werden. Diese Versammlung ist dann auf alle Fälle beschlussfähig.
Über die Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und Hauptversammlungen sind jeweils Protokolle anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
§ 14 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt
insbesondere über:
1. die Entgegennahme des Jahresberichtes,
Genehmigung des Haushaltvoranschlages und Entlastung des Vorstandes.
2. Vorstandswahlen
3. Satzungsänderungen für die eine
2/3 Mehrheit aller anwesenden Stimmen erforderlich ist.
4. Festlegung der Mitgliederbeiträge.
5. Den Revisionsausschuss zu wählen,
dessen Mitglieder dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der
Revisionsausschuss
hat zweimal im Jahr eine unvermutete Kassenprüfung vorzunehmen,
über
die erfolgte Kassenprüfung erstattet der Revisionsausschuss der
Mitgliederversammlung
Bericht.
6. Die Richtlinien über die
Vereinstätigkeit
der kommenden 2 Jahre festzulegen.
7. Über die Verwendung des
Vereinsvermögens
Beschlüsse zu fassen.
§ 15 Aufgaben des Vorstands / Wahlen
Der Vorstand ist der Hauptversammlung
gegenüber
für die ordnungsgemäße und sparsame Verwendung des
Vereinsvermögens
verantwortlich. Er hat über die laufenden Vereinsgeschäfte zu
entscheiden. Zu diesem Zweck hat der l. Vorsitzende oder sein
Stellvertreter
Vorstandssitzungen
einzuberufen. Der Vorstand beschließt
mit einfacher Stimmenmehrheit.
§ 16 Allgemeines
Vereinsgelder sind bei einer Bank mündelsicher anzulegen. Abhebungen bedürfen der Unterschrift des l. oder 2. Vorsitzenden und der Gegenzeichnung des Kassierers.
Bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern
tritt der Vorstand zusammen, wozu die streitenden Parteien zu laden
sind.
Jede Partei hat das Recht eine weitere Person, die Mitglied des Vereins
oder des Verbandes der Köche Deutschlands e.V. ist, zu dieser
Sitzung
laden lassen. Den Parteien steht
das Recht zu, sich an den Verband der
Köche
Deutschlands e.V. Frankfurt am Main zu wenden, wenn eine Einigkeit
nicht
erzielt werden kann. Die Entscheidung des Verbandes der Köche
Deutschlands
e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist endgültig und kann nicht
mehr
angefochten werden.
§ 18 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur durch 4/5 Stimmenmehrheit der Mitglieder erfolgen. Das Vermögen des Vereins fällt dem Verband der Köche Deutschlands e.V. Frankfurt am Main zu.
§ 19 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde am 04.09.2001 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit gleichem Datum in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung verliert die Satzung vom 04.03.1997 ihre Gültigkeit.
Trier, den 04.09.2001, Der Vorstand gez.
1. Vorsitzender: Franz Lichter
2. Vorsitzender: Andreas Becker
Kassenwart: Paul Schröder
Jugendwart: Georg Wallig
Vertreter: Peter Schmalen
Schriftführer / Pressereferent: Ulrich Kühn
Vertreter: Volker Lugenbiel
Koordination Wettbewerbe: Andreas Becker
Vertreter: Francoise Bernard
Kassenprüfer: Herr Jäckels
Vertreter: Erich Becker
EDV: Stefan Weber